Fadenscheiniges Urteil

Kopftuchverbot – Muslimische Eltern freigesprochen

Ist Religionsfreiheit der Schlüssel dazu, unsere Gesetze zu ignorieren? Und rechtfertigt sie die Meinung, sich nicht integrieren zu müssen? Wir Steuerzahler finanzieren unzählige Integrations- und Migrationsprojekte, ändern Gesetze, passen Lehrpläne an, verändern unsere Sprache und Kinderbücher, und tolerieren die kulturellen Begleiterscheinungen. Wir tun viel, damit uns fremde Kulturen nicht ausgegrenzt werden. Doch für manche Migranten ist dies zu wenig. Sie kommen in unser Land und leben ihre Kultur unverändert weiter. Sie beziehen Sozialleistungen, verletzen ihre Erziehungs- und Fürsorgepflicht, und verstossen gegen amtliche Verfügungen und das kantonale Volksschulgesetz. Ihre beispiellose Ignoranz gegenüber der schweizerischen Rechtsordnung ist der Grund, weshalb in solchen Dingen die Volksseele kocht.

Die Schulordnung von St. Margrethen wurde der Bürgerschaft mittels Referendums-Möglichkeit vorgelegt. Das Referendum wurde nicht ergriffen, also hat die Schulordnung Rechtskraft.

In der Bundesverfassung steht, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Somit müssen sich auch Moslems der rechtskräftigen Schulordnung anpassen. Die Religionsfreiheit darf nicht dazu missbraucht werden, sich Gesetzen zu widersetzen.

Liest man den Art. 9, Abs.2 der Europäischen Menschenrechtskonvention in Sachen Religionsfreiheit, stellt man fest, dass man sich aufgrund der Religionsfreiheit nicht über geltende Gesetze, wie die Schulordnung, hinwegsetzen kann.

Wie der Medienmitteilung des DJ vom 27.02.2001 entnommen werden kann, untersagten im Kanton Genf die Behörden 1996 einer Primarlehrerin, während ihrer Berufsausübung ein Kopftuch zu tragen. Dieser Entscheid wurde vom Bundesgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gestützt.

Dass nun der Einzelrichter mit der Begründung “Sie hätten sich zu Recht auf die Religionsfreiheit berufen.” den muslimischen Eltern Recht gibt, lässt Raum für Spekulationen.

Marcel Toeltl