Sozialhilfe-Reduktion ist vertretbar

Tagblatt, 14. August 2014
St. Margrethen kürzt die Sozialhilfe Ausgabe vom 13. August 2014

Der Gemeinderat von St. Margrethen teilt mit, dass er die Ansätze der Sozialhilfekosten für die Deckung des Grundbedarfs auf den 1. Oktober 2014 um 7,5 Prozent senkt. Die SVP-Ortspartei begrüsst diese für Betroffene unspektakuläre Entscheidung und den damit nötigen Schritt zur Stabilisierung der explodierenden Sozialhilfekosten.

Bis 2011 und 2012 lagen die Kosten der finanziellen Sozialhilfe in St. Margrethen noch unter dem kantonalen Durchschnitt. Aber 2013 ist der Netto-Aufwand sprunghaft angestiegen auf 976 564 Franken. 2014 soll der Aufwand gemäss Budget auf 1 165 000 Franken klettern. Die Verdoppelung der Kosten der finanziellen Sozialhilfe innerhalb von fünf Jahren ist alarmierend.

Mit der angekündigten Reduktion um 7,5 Prozent reagiert der Gemeinderat im Sinne einer Lösung, beziehungsweise einer Entschärfung des Problems. Andere Gemeinden haben dies auch bereits getan. Unsere spezielle Bevölkerungsstruktur und der anhaltende Familiennachzug aus sogenannten Drittstaaten, wie auch die tieferen Lebenshaltungskosten (Grenznähe) ermöglichen eine vertretbare Reduktion des Grundbedarfs gemäss SKOS-Richtlinien. Wünschenswert wäre noch, bei unkooperativen Sozialhilfe-Empfängern eine konsequente Kürzungspraxis zu verfolgen.

Der Gemeinderat hat mit der Reduktion der Ansätze gezeigt, dass er seinen Handlungsspielraum nutzen will. Wir von der SVP unterstützen dies, denn damit werden nicht nur finanzielle Einsparungen gemacht. Es sind auch dringend nötige Signale an den wachsenden Anteil der Sozialhilfe-Empfänger in unserer Gemeinde, die mit den geltenden Ansätzen finanziell besser fahren, als wenn sie arbeiten würden. Es kann nicht sein, dass jeder zehnte Steuerfranken in die Sozialhilfe fliesst und die Gemeinde keinen finanziellen Handlungsraum für andere nötige Dinge mehr hat.

Vorstand SVP St. Margrethen
Marcel Toeltl

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