NEIN zur Beschränkung des Pendlerabzuges

Der ÖV und Individualverkehr müssen nebeneinander gleichberechtigt existieren können. Und es liegt im Interesse des Arbeitnehmers das sinnvollste Transportmittel zu wählen, damit er seiner Arbeit nachgehen kann. Denn ohne Arbeit gibt es keinen Zahltag und ohne Zahltag keine Steuern. Nicht jeder arbeitet an seinem Wohnort. Und für diejenigen die das können, gibt es keine Gewähr, dass sie ihren Job auch morgen noch haben.

Unternehmen wechseln Standorte oder bauen Stellen ab. Langjährige Mitarbeiter können plötzlich auf der Strasse stehen. Meistens findet man keinen Job in der Nähe. Das RAV setzt noch einen drauf, und verlangt, dass man täglich bis zu vier Stunden Arbeitsweg, meist für weniger Lohn, auf sich nehmen müsse. Arbeitstätige haben heute flexibel zu sein. Realität ist, dass Arbeitsort und Wohnort häufig und ungewollt nicht mehr übereinstimmen.

Längere Arbeitswege verursachen Mehrkosten. Gemäss unserem Steuersystem wird das gesamte Reineinkommen besteuert. Wer Auslagen hat, um Einkommen zu erzielen, muss diese Auslagen abziehen können. Muss man einen langen Arbeitsweg auf sich nehmen, reicht die Maximalpauschale, wenn kein ÖV zur Verfügung steht, nirgendwo hin. Ganz zu schweigen bei Schicht- und Nachtarbeit. Von Gleichberechtigung, wie es die Regierung behauptet, kann also keine Rede sein.

Die Beschränkung des Pendlerabzugs war Teil des Entlastungspaketes einer Regierung, die lieber höhere Bussen einnimmt und Steuern erhöht, anstatt endlich zu Sparen. In den meisten anderen Kantonen gibt es keinen Höchstbetrag oder aber einen solchen von 6000 Franken und mehr. Der Kanton Aargau hat eine Beschränkung sogar ausdrücklich abgelehnt.

Eine Höchstgrenze für Steuerabzüge ist zu verhindern. Es gibt ja auch auf der Einnahmenseite keine Höchstgrenze bei den steuerbaren Einkünften. Steuergerechtigkeit bedeutet auch, die wirklichen Auslagen der Arbeitnehmer anzuerkennen und steuerlich zum Abzug zuzulassen.

Darum NEIN zum XI. Nachtrag zum Steuergesetz.

Marcel Toeltl

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